F.A.Q. Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus
Informationen über das Coronavirus
gebührenfreie Nummer Friaul Julisch Venetien
Tel. 800 90 90 60
(Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr)
(für andere Regionen klicken Sie hier)
Reisen Sie aus dem Ausland nach Italien?
Siehe das europäische REOPEN-Portal
mit den Regeln für jedes Land
und das Portal “Sicheres Reisen” des Außenministeriums
Krisenstab
Finden Sie heraus, wo Sie den Covid-Test machen können
EU-Bürger
Nicht-EU-Bürger
EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die im Besitz einer EKVK sind (tessera sanitaria)
Bürger und Bürgerinnen, die vorübergehend in Italien anwesend sind und von einem Staat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz unterstützt werden, haben das Recht, mit der Gesundheitskarte (EKVK, Europäische Krankenversicherungskarte) Leistungen “in direkter Form“ (in forma diretta) zu erhalten.
Der Ausdruck „Leistungen in direkter Form ” bedeutet, dass die medizinische Versorgung kostenlos ist, mit Ausnahme einer Zuzahlung, die eine Kostenbeteiligung ist. Die Zuzahlung ist ein geringer Beitrag im Vergleich zu den tatsächlichen Behandlungskosten. Der Betrag der Kostenbeteiligung kann je nach Region variieren. Um diese Leistungen zu erhalten, muss der ausländische Bürger sich an den “Leistungserbringer” (Arzt, Krankenhaus usw.) wenden und die Karte (oder eine Ersatzbescheinigung) vorzeigen, um eine Behandlung nach denselben Regeln wie für Italiener zu erhalten.
Die Behandlungen können in öffentlichen und privaten Strukturen, die mit dem Nationalen Gesundheitsdienst ein Abkommen haben, in Anspruch genommen werden (der Nationale Gesundheitsdienst besteht aus einem Netz lokaler Gesundheitsbehörden – Aziende Sanitarie Locali – und Krankenhäusern in ganz Italien).
KRANKENHAUSVERSORGUNG UND NOTAUFNAHMEN
Die Aufnahme in öffentlichen (und akkreditierten privaten) Krankenhäusern kann erfolgen:
Die Notfall-Leistungen sind immer mit einem bestimmten Code gekennzeichnet.
Für einige Codes (normalerweise für den weißen Code) ist eine Zuzahlung notwendig. Bei einem Krankenhausaufenthalt zahlen Sie keine Selbstbeteiligung; aber wenn Sie mehr Komfort wünschen, können Sie auf ein Sonderzimmer aufzahlen.
Dieser Text wurde nach http://www.salute.gov.it/ vereinfacht.
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Das Besuchsvisum: 90 Tage
Das Besuchsvisum (Schengenvisum) ermöglicht ausländischen Bürgern, die für Tourismus-Zwecke und/oder für höchstens 90 Tage reisen wollen, die Einreise für diesen kurzen Zeitraum nach Italien und in die anderen Länder des Schengen-Raums.
Der Antrag auf das Schengenvisum muss über die E-Applikation (http://e-applicationvisa.esteri.it/) gestellt werden.
Die E-Applikation ermöglicht das Online-Ausfüllen des Antrags, dann können Sie ihn ausdrucken und ihn persönlich bei der diplomatisch-konsularischen Vertretung abgeben.
Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen, unter diesen eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € für die Kosten eines Notfallkrankenhausaufenthalts und eines Reiserücktransports.
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Visum für medizinische Behandlung
Wo und wie Sie ein Einreisevisum beantragen können
Wenn Sie in Italien medizinische Behandlung erhalten möchten, können Sie, auch zusammen mit einer Begleitperson, ein besonderes Einreisevisum bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Italiens in Ihrem Land beantragen. Der Aufenthaltstitel berechtigt nicht zur Anmeldung beim Nationalen Gesundheitsdienst, sofern nicht die Genehmigung für die Behandlung einer schwangeren Frau erteilt wird. Sobald Sie nach Italien eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 8 Tagen bei der Questura (Polizeipräsidium) des Ortes, an dem Sie sich behandeln lassen wollen, eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihr Aufenthalt illegal sein.
Es gibt drei verschiedene Typologien:
1) Ausländische Bürger, die ein Einreisevisum zum Zweck der medizinischen Behandlung beantragen.
Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie der italienischen Botschaft oder dem örtlich zuständigen Konsulat in Ihrem Herkunftsland die folgenden Unterlagen vorlegen:
2) Überstellung eines Ausländers nach Italien aus medizinischen und humanitären Gründen.
Wenn Sie aus einem Land kommen, in dem es keine geeigneten und angemessenen Gesundheitsstrukturen gibt, muss Ihre Einreise vom Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium genehmigt werden. Das Gesundheitsministerium identifiziert die Gesundheitsstruktur und garantiert die Übernahme der Kosten für die Behandlung.
3) Ausländer, der nach Italien überstellt wird ( humanitäre Hilfsprogramme der Regionen). Im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium, den lokalen Gesundheitseinrichtungen und den Krankenhäusern können die Regionen die Erbringung von hochspezialisierten Leistungen genehmigen, die unter die von den Regionen genehmigten Versorgungsprogramme fallen, zu Gunsten von:
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