F.A.Q. Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus

Informationen über das Coronavirus
gebührenfreie Nummer Friaul Julisch Venetien

Tel. 800 90 90 60

(Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr)

(für andere Regionen klicken Sie hier)

Reisen Sie aus dem Ausland nach Italien?

Siehe das europäische REOPEN-Portal

mit den Regeln für jedes Land

und das Portal “Sicheres Reisen” des Außenministeriums

Krisenstab

Finden Sie heraus, wo Sie den Covid-Test machen können

EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger

    • EU-Bürger

EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die im Besitz einer EKVK sind (tessera sanitaria)

Bürger und Bürgerinnen, die vorübergehend in Italien anwesend sind und von einem Staat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz unterstützt werden, haben das Recht, mit der Gesundheitskarte (EKVK, Europäische Krankenversicherungskarte) Leistungen “in direkter Form“ (in forma diretta) zu erhalten.
Der Ausdruck „Leistungen in direkter Form ” bedeutet, dass die medizinische Versorgung  kostenlos ist, mit Ausnahme einer Zuzahlung, die eine Kostenbeteiligung ist. Die Zuzahlung ist ein geringer Beitrag im Vergleich zu den tatsächlichen Behandlungskosten. Der Betrag der Kostenbeteiligung kann je nach Region variieren. Um diese Leistungen zu erhalten, muss der ausländische Bürger sich an den  “Leistungserbringer” (Arzt, Krankenhaus usw.)  wenden und die Karte (oder eine Ersatzbescheinigung) vorzeigen, um eine Behandlung nach denselben Regeln wie für  Italiener zu erhalten.

Die Behandlungen können in öffentlichen und privaten Strukturen, die mit dem Nationalen Gesundheitsdienst ein Abkommen haben, in Anspruch genommen werden (der Nationale Gesundheitsdienst besteht aus einem Netz lokaler Gesundheitsbehörden – Aziende Sanitarie Locali – und Krankenhäusern in ganz Italien).

KRANKENHAUSVERSORGUNG UND NOTAUFNAHMEN

Die Aufnahme in öffentlichen (und akkreditierten privaten) Krankenhäusern kann erfolgen:

    • in der Notaufnahme, unter Vorlage der Gesundheitskarte (EKVK, Europäische Krankenversicherungskarte);
    • unter Vorlage der vorübergehenden Ersatzbescheinigung auf der Grundlage einer allgemeinärztlichen Verschreibung.

Die Notfall-Leistungen sind immer mit einem bestimmten Code gekennzeichnet.

    • Weiß: kein Notfall für den Patienten
    • Grün: geringerer Notfall
    • Gelb: Vitalfunktionen sind gestört
    • Rot: Notfall

Für einige Codes (normalerweise für den weißen Code) ist eine Zuzahlung notwendig. Bei einem Krankenhausaufenthalt zahlen Sie keine Selbstbeteiligung; aber wenn Sie mehr Komfort wünschen, können Sie auf ein Sonderzimmer aufzahlen.

Dieser Text wurde nach http://www.salute.gov.it/ vereinfacht.

Bitten Sie immer Ihren Arzt um Aufklärung und Informationen. HFVG lehnt jede Verantwortung für eine falsche Verwendung der Informationen auf dieser Seite ab.

    • Nicht-EU-Bürger

Das Besuchsvisum: 90 Tage

Das Besuchsvisum (Schengenvisum) ermöglicht ausländischen Bürgern, die für Tourismus-Zwecke und/oder für höchstens 90 Tage reisen wollen, die Einreise für diesen kurzen Zeitraum nach Italien und in die anderen Länder des Schengen-Raums.

Der Antrag auf das Schengenvisum muss über die E-Applikation (http://e-applicationvisa.esteri.it/) gestellt werden.
Die E-Applikation ermöglicht das Online-Ausfüllen des Antrags, dann können Sie ihn ausdrucken und ihn persönlich bei der diplomatisch-konsularischen Vertretung abgeben.

Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen, unter diesen eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € für die Kosten eines Notfallkrankenhausaufenthalts und eines Reiserücktransports.

Dieser Text wurde nach https://www.meltingpot.org/  vereinfacht.

Bitten Sie immer Ihren Arzt um Aufklärung und Informationen. HFVG übernimmt keine Haftung für eine falsche Verwendung der Informationen auf dieser Seite.

Visum für medizinische Behandlung

Wo und wie Sie ein Einreisevisum beantragen können

Wenn Sie in Italien medizinische Behandlung erhalten möchten, können Sie, auch zusammen mit einer Begleitperson, ein besonderes Einreisevisum bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Italiens in Ihrem Land beantragen. Der Aufenthaltstitel berechtigt nicht zur Anmeldung beim Nationalen Gesundheitsdienst, sofern nicht die Genehmigung für die Behandlung  einer schwangeren Frau erteilt wird. Sobald Sie nach Italien eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 8 Tagen bei der Questura (Polizeipräsidium) des Ortes, an dem Sie sich behandeln lassen wollen, eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihr Aufenthalt illegal sein.

Es gibt drei verschiedene Typologien:

1) Ausländische Bürger, die ein Einreisevisum zum Zweck der medizinischen Behandlung beantragen.

Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie der italienischen Botschaft oder dem örtlich zuständigen Konsulat in Ihrem Herkunftsland die folgenden Unterlagen vorlegen:

    • eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Krankheit (wenn sie im Ausland ausgestellt wurde, müssen Sie auch eine italienische Übersetzung vorlegen);
    • eine Bescheinigung der von Ihnen gewählten öffentlichen oder akkreditierten privaten Gesundheitsstruktur, in der die Art der Behandlung, ihr Beginn, ihre voraussichtliche Dauer sowie die Dauer eines eventuellen Krankenhausaufenthaltes angegeben sind;
    • den Nachweis, dass eine Anzahlung (30 % der Gesamtkosten in Euro oder US-Dollar) auf der Grundlage der voraussichtlichen Behandlungskosten an die gewählte Struktur geleistet wurde;
    • Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass in Italien ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um die gesamten Kosten für die medizinische Behandlung und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung außerhalb der Gesundheitsstruktur zu übernehmen;
    • Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie und eine eventuelle Begleitperson über ausreichende Mittel für die Rückreise verfügen. Die restlichen 70 % der Kosten müssen von Ihnen oder Ihrem Bürgen übernommen werden.

2) Überstellung eines Ausländers nach Italien aus medizinischen und humanitären Gründen.

Wenn Sie aus einem Land kommen, in dem es keine geeigneten und angemessenen Gesundheitsstrukturen gibt, muss Ihre Einreise vom Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium genehmigt werden. Das Gesundheitsministerium identifiziert die Gesundheitsstruktur und garantiert die Übernahme der Kosten für die Behandlung.

3) Ausländer, der nach Italien überstellt wird ( humanitäre Hilfsprogramme der Regionen). Im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium, den lokalen Gesundheitseinrichtungen und den Krankenhäusern können die Regionen die Erbringung von hochspezialisierten Leistungen genehmigen, die unter die von den Regionen genehmigten Versorgungsprogramme fallen, zu Gunsten von:

    • Bürgern aus Nicht-EU-Ländern, in denen medizinische Fachkenntnisse für die Behandlung bestimmter schwerer Krankheiten nicht vorhanden oder nicht leicht zugänglich sind und in denen keine Gegenseitigkeitsabkommen über die Gesundheitsversorgung in Kraft sind;
    • Bürgern von Ländern, in denen die besondere Situation die Gesundheitsversorgung durch den nationalen Gesundheitsdienst aus politischen, militärischen oder anderen Gründen nicht ermöglicht.

Dieser Text wurde nach https://asufc.sanita.fvg.it  vereinfacht.

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