Reisen mit Ihren Haustieren

Wenn Sie vorhaben, mit Ihrem Haustier zu verreisen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern, damit Sie Verpflichtungen aus den Gesundheitsvorschriften erfüllen und eventuelle Impfungen durchführen lassen können. Es ist daher wichtig, die Gesundheitsvorschriften des Landes oder der Region Italiens zu kennen, in die Sie reisen möchten.

Vor der Abreise:

    • Konsultieren Sie den Tierarzt für ein allgemeines Check-up Ihres Haustieres, um sicherzustellen, dass es bei bester Gesundheit ist, um die Reise anzutreten;
    • Nehmen Sie die notwendigen Dokumente auf die Reise mit: Nachweis der Eintragung in den staatlichen Gesundheitsdienst, Reisepass, Gesundheitsdokumente/-bescheinigungen, die in dem Land, das Sie besuchen werden, erforderlich sind;
    • Packen Sie nicht nur Ihren Koffer, sondern auch den Koffer Ihres Haustieres , nehmen Sie die für sein Wohlbefinden unerlässlichen Dinge mit (gewohntes Futter, Medikamente, Lieblingsspielzeug, Leine, Hundemaulkorb, Gassi-Beutel/Streu);
    • Vergewissern Sie sich, dass Ihr Hund gegen Tollwut geimpft ist: Das ist Pflicht.

Reisepass für Haustiere

In Italien wird der Reisepass auf Antrag des Besitzers von den Veterinärdiensten der örtlichen Gesundheitsbehörde ausgestellt. Für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU-Länder in Begleitung des Besitzers oder der Person, die die Verantwortung für sie übernimmt, schreibt die Verordnung des Europäischen Parlaments von 2013 vor, dass die Tiere identifiziert werden müssen durch:

    • eine Tätowierung;
    • ein elektronisches Identifikationssystem (Mikrochip oder Transponder);
    • Besitz eines individuellen EU-Heimtierausweises.

Anmerkung: Die Mikrochip- oder Tätowierungsnummer muss im Heimtierausweis angegeben sein.

Dieser Pass, in typografischer Standardform, muss in einer der Sprachen des ausstellenden Mitgliedstaats und in englischer Sprache abgefasst sein und Folgendes enthalten:

    • biographische Daten
    • Liste aller Impfungen des Tieres;
    • medizinische Untersuchungen;
    • jede Behandlung gegen Echinococcus multilocularis (Fuchsbandwurm) (nur für bestimmte Reiseziele).

Reisen in Italien: Trenitalia

Kleine Hunde, Katzen und andere kleine Haustiere (die in einem entsprechenden Transportbehälter gehalten werden) sind kostenlos in der ersten und zweiten Klasse aller Zugkategorien erlaubt. Die Mitnahme eines Hundes jeder Größe ist mit Maulkorb und Leine erlaubt.

Auf keinen Fall dürfen die Tiere Sitzplätze belegen. Wenn sie andere Fahrgäste stören, muss die Begleitperson des Tieres zusammen mit dem Tier selbst auf Anweisung des Zugpersonals einen anderen freien Sitzplatz einnehmen oder den Zug verlassen. Ein Blindenführhund darf in allen Zügen kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung mitfahren.

Für den Transport von Hunden ist eine Bescheinigung über die Registrierung im Hunderegister notwendig (oder der “Reisepass” des Hundes für Reisende aus dem Ausland), die beim Kauf des Fahrscheins für das Tier – wenn vorgesehen – und während der Fahrt vorgelegt werden muss. Wenn Sie ohne diese Bescheinigung im Zug angetroffen werden, müssen Sie eine Strafe zahlen und an der ersten Haltestelle aussteigen.

Flugzeug

Fast alle Fluggesellschaften erlauben den Transport von Tieren. Trotzdem gibt es keine allgemeinen Vorschriften für Hunde und Katzen, die Passagiere an Bord begleiten. Jede Gesellschaft legt nämlich unterschiedliche Regeln für die Typologie und Größe der Transportbox oder für die Anzahl der in der Kabine erlaubten Tiere fest. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Gesellschaften zu kontaktieren.

Mittelgroße oder große Hunde reisen in der Regel im Frachtraum in speziellen verstärkten Boxen.

Die Transportbox muss dem Tier eine bequeme Haltung ermöglichen, es muss sich umdrehen und hinlegen können; die Box muss gut belüftet, wasserdicht und stabil sein, und am Boden kann ein Tuch und/oder anderes absorbierendes Material liegen. Das Tier darf weder Leine noch Maulkorb tragen.

Blindenführhunde dürfen mit ihrem Besitzer reisen, solange sie Maulkorb und Leine tragen.

Schiff oder Fähre

Viele Schifffahrtsgesellschaften erlauben Tiere an Bord, aber es ist jedenfalls ratsam, sich im Voraus nach den Vorschriften der für die Reise gewählten Gesellschaft zu erkundigen.

Auto

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie die heißesten Stunden des Tages meiden und die  Klimaanlage nur mäßig benützen.

Ein Wassernapf und ein kleines Handtuch sollten im Auto mitgeführt werden, um Ihr Haustier bei Bedarf abzukühlen.

Bei langen Fahrten kann es sinnvoll sein, regelmäßige Pausen einzuplanen, damit Ihr Hund das Auto verlassen und sich durchstrecken oder seine Notdurft verrichten kann.

Blindenführhund

    • Er stellt die “Augen” für den Sehbehinderten dar und darf daher nicht von dem Sehbehinderten, den er begleitet, entfernt werden. Als Arbeitshund darf er nicht gestört/angegriffen werden;
    • Er darf jede öffentlich zugängliche Einrichtung betreten;
    • Er ist im Allgemeinen von der Verpflichtung zum Tragen eines Maulkorbs befreit, außer wenn dies in einer bestimmten Situation erforderlich ist;
    • Sein Besitzer ist von der Verpflichtung zum Mitführen einer Kehrschaufel und eines Beutels für den Kot befreit;
    • Er ist von der Zahlung eines Fahrscheins für öffentliche Verkehrsmittel befreit; er darf auf dem Rücksitz mit dem Blinden mitfahren, denn er ist “ein zum Schutz seines Besitzers ausgebildetes Haustier”.

 

 

Dieser Text wurde nach http://www.salute.gov.it/ vereinfacht.

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